Blonde Frau im Rollstuhl sitzt am Laptop am Tisch

Wichtige Änderungen in der Pflege ab dem 01.01.2025

Zum Jahresbeginn 2025 gibt es einige Neuerungen im Bereich der Pflegeleistungen, die für euch von Interesse sein könnten:

Pflegegeld und Entlastungsbetrag erhöht:
Das Pflegegeld wurde zum 01.01.2025 angehoben. Schaut am besten direkt nach, wie hoch die neuen Beträge in eurem jeweiligen Pflegegrad (PG) sind. Der Entlastungsbetrag wurde auf 131 € pro Monat erhöht.

Verhinderungspflege rückwirkend beantragen:
Wusstet ihr, dass ihr die Verhinderungspflege noch 4 Jahre rückwirkend bei eurer Pflegekasse beantragen könnt? Achtet hierbei darauf, dass sich die Beträge in den letzten Jahren immer wieder geändert haben – prüft also genau, welche Ansprüche für die jeweilige Zeit gelten.

Änderungen bei der Umwandlung von Kurzzeitpflege in Verhinderungspflege:
Seit dem 01.01.2024 können Personen mit Pflegegrad 4 oder 5 unter 25 Jahren die Kurzzeitpflege zu 100 % in Verhinderungspflege umwandeln. Für Pflegegrade 2 und 3 wird diese Regelung ab dem 01.07.2025 gelten. Denkt daran, diese Möglichkeit bei der Abrechnung des Kalenderjahres 2024 mit eurer Pflegekasse zu berücksichtigen.

Falls ihr Fragen zu den neuen Regelungen habt, wendet euch gerne an uns – wir unterstützen euch bei der Klärung!