Persönliche Assistenz

Unter persönlicher Assistenz verstehen wir in Deutschland ein individuell, auf die Nutzenden zugeschnittenes Hilfe- und Unterstützungssystem, um ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderung zu realisieren.

In folgenden Bereichen kann persönliche Assistenz für ein selbstbestimmtes Leben genutzt werden:

  • Grundpflege (duschen etc.)
  • Haushaltsführung
  • Freizeitassistenz (zum Beispiel Begleitung ins Kino)
  • Arbeitsassistenz
  • Studienassistenz/Schulassistenz
  • Elternassistenz
  • häusliche Krankenpflege/Intensivpflege (gegebenenfalls mit entsprechend qualifiziertem Personal)

Der Umfang, in dem die persönliche Assistenz einem Menschen mit Behinderung zur Verfügung gestellt wird (als Arbeitgeber*innenmodell oder als Sachleistung) richtet sich nach dem Bedarf, der sich durch die Lebensrealität und die Behinderung/chronischer Erkrankung der entsprechenden Person ergibt. Das können einzelne Stunden im Monat sein, aber auch 24 Stunden am Tag.

Persönliche Assistenz dient der selbstbestimmten Gestaltung des Alltags in der eigenen Wohnung bzw. in einer selbst gewählten Umgebung. Es ist eine vom behinderten Menschen bewusst gewählte Versorgungsform und kann nicht gegen den Willen angewendet werden. Erforderlich ist sowohl personelle Kontinuität als auch Flexibilität in der Leistungserbringung, die erreicht wird durch „Hilfen aus einer Hand“.

Persönliche Assistenz kann entweder als Persönliches Budget (im Arbeitgeber*innenmodell) oder in Form des Dienstleitungsmodells (durch einen Assistenzdienst) erbracht werden.

Wir beraten gern rund um das Thema Persönlichen Assistenz.

Kostenübernahme für ein Assistenzzimmer

Bei einer 24-Stunden-Assistenz hat ein Mensch mit Behinderung Anspruch auf die Finanzierung eines zusätzlichen Zimmers für die Assistent*innen. Die Mietkosten des Extra-Zimmers können in eine Kalkulation mit aufgenommen werden. Diese Kosten gehören zur Hilfe zur Pflege, um den benötigten Assistent*innen einen Ruhe- und Rückzugsort zur Verfügung zu stellen. Voraussetzung ist, dass das Zimmer nur zu diesem einen Zweck genutzt wird. Die Kosten entstehen durch die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Pflege und gehören daher nicht zur Hilfe zum Lebensunterhalt.

Hier findet ihr auch das entsprechende Urteil: Kosten für Assistent*innenzimmer BSG, 28.2.2013

Als Nachweis wird der Mietvertrag benötigt, in dem die Gesamtgröße der Wohnung, sowie die Mietkosten inkl. Nebenkosten (Warmmiete) vermerkt sind. Dann müsst ihr das Assistenzzimmer ausmessen, um dessen Größe angeben zu können. Sind Mietkosten und Größe des Zimmers angemessen, können die Kosten für das Assistenzzimmer im Rahmen des Persönlichen Budgets übernommen werden.

Beispiel: Eure Wohnung ist 60 m² groß, das für die Assistent*innen bestimmte Zimmer 15 m². Die Warmmiete beträgt 580 Euro. Rechnung: Zimmergröße geteilt durch Wohnungsgröße mal Warmmiete = Kosten für das Assistenzzimmer.

Kosten für das Assistenzzimmer = 15 m² / 60 m² x 580 € = 145 €

Euer Kostenträger würde demnach monatlich 145 € für das Assistenzzimmer an Kosten übernehmen.

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