Der Berliner Senat plant im Rahmen des Nachtragshaushalts 2025 massive Kürzungen in Milliardenhöhe. Betroffen sind zahlreiche Ressorts wie Bildung, Wissenschaft, Jugend- und Sozialarbeit. Freie Träger und soziale Einrichtungen warnen, dass die geplanten Sparmaßnahmen die Existenz vieler Angebote gefährden.
Proteste vor dem Abgeordnetenhaus
Heute, am 11. September 2025, versammelten sich Tausende Menschen vor dem Berliner Abgeordnetenhaus, darunter Beschäftigte aus Sozial- und Bildungsbereichen, Wohlfahrtsverbände sowie betroffene Bürger*innen. Die Demonstrationen liefen unter Schlagworten wie „#Unkürzbar“, „Für ein soziales Berlin“ oder „Berlin darf nicht kaputtgespart werden“.
Diese Kundgebungen finden statt im Zuge der Debatte über den Haushaltsentwurf für 2025 und den Doppelhaushalt 2026/2027.
Menschen mit Behinderungen und die Situation der persönlichen Assistenz
Besonderes Unbehagen herrscht aufgrund der geplanten Einsparungen bei der persönlichen Assistenz, insbesondere im sogenannten Arbeitgeber*innenmodell. Hier sind verschiedene Probleme aufgetreten:
- Ein Tarifvertrag, der zwischen der Arbeitsgemeinschaft der Arbeitgeberinnen mit persönlicher Assistenz (AAPA) und der Gewerkschaft ver.di ausgehandelt wurde, wird vom Senat nicht anerkannt. Das führt dazu, dass Assistenzkräfte im Arbeitgeberinnenmodell deutlich schlechter bezahlt werden.
- Aktuell erhalten diese Assistenzkräfte bis zu 340 Euro weniger pro Monat als vergleichbare Dienste, und ab 2026 drohen weitere Verschlechterungen, wenn nicht nachgebessert wird.
- Die Landesbehindertenbeauftragte Christine Braunert-Rümenapf kritisiert, dass die Sparkürzungen dem Recht auf Selbstbestimmung entgegenstehen, welches in der UN-Behindertenrechtskonvention verankert ist. Artikel 19 dieser Konvention sehe ausdrücklich das Recht auf Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben vor, wofür die persönliche Assistenz unerlässlich sei.
Forderungen und Reaktionen
Aus dem Kreis der Betroffenen und Unterstützer*innen werden vornehmlich diese Forderungen laut:
Es wird eine klare Verpflichtung des Senats gefordert, die Prinzipien der Inklusion nicht nur symbolisch zu betonen, sondern finanziell und strukturell zu garantieren.
Die Finanzmittel für die persönliche Assistenz müssen gesichert werden. Tarifverträge dürfen nicht aus Spargründen ignoriert werden.
Die Arbeitsbedingungen im Arbeitgeber*innenmodell müssen fair gestaltet werden, sodass Assistenzkräfte nicht die letzte Wahl sind und Betroffene nicht in eine Lage kommen, Assistenz zu verlieren.









