EUTB® – Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung

Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen haben ein Recht auf selbstbestimmte Teilhabe in der Gesellschaft. Dabei kann eine gute Beratung hilfreich sein, um sie in ihren Möglichkeiten und Rechten auf Selbstbestimmung und individuelle Teilhabeleistungen zu unterstützen. Diese Beratungsangebote werden mit dem Bundesteilhabegesetz seit Januar 2018 durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert. Das Ziel des Angebotes, laut Gesetz, ist die „Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Menschen“.

Diese sogenannte ‚Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung‘ (kurz: EUTB®) ist durch drei Besonderheiten gekennzeichnet: Zum einen ist sie ergänzend zu anderen Beratungsangeboten und soll keine Angebote ersetzen, sondern bereichern, zum anderen ist sie unabhängig, d.h. die Berater*innen sind nur der/dem Ratsuchenden gegenüber verpflichtet und somit unabhängig von Leistungsträgern oder -erbringern. Die dritte und für uns bedeutendste Besonderheit ist, dass die Beratung möglichst von Menschen mit Behinderungen stattfindet, das bedeutet nach dem Peer-Counseling-Prinzip („Betroffene beraten Betroffene“). Dies ermöglicht eine Beratung auf „Augenhöhe“.

Seit dem 01.01.2018 gehört unser Verein zu den ca. 500 deutschlandweit durch das BMAS geförderten EUTB®-Beratungsstellen. Wir bieten ein ergänzendes, unabhängiges und kostenloses Beratungsangebot für alle Anfragen und Beeinträchtigungsformen an. Unsere ausgebildeten Peer Counsolerinnen ISL unterstützen Sie bei Themen zur Teilhabe, z.B. bei Fragen rund um die Persönliche Assistenz, dem Persönlichen Budget, Hilfsmitteln, selbstbestimmten Wohnen oder auch bei der Klärung, was ein Teilhabeplan ist etc. …

 

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