Betriebsferien 20. Dezember 2023 bis zum 3. Januar 2024

Das Jahr neigt sich dem Ende zu, und wir möchten die Gelegenheit nutzen, uns herzlich für die gute Zusammenarbeit und das Vertrauen bedanken.
Mit Freude dürfen wir mitteilen, dass wir in die wohlverdienten Betriebsferien gehen. Vom 20. Dezember 2023 bis zum 3. Januar 2024 sind unsere Türen geschlossen, um Energie für das kommende Jahr zu tanken.
Wir möchten uns auch bei den Behörden für die konstruktive Zusammenarbeit bedanken. Die reibungslose Kommunikation und Unterstützung haben wesentlich dazu beigetragen, dass wir unsere Aufgaben erfolgreich erfüllen konnten.
Für die bevorstehenden Feiertage wünschen wir Euch und Euren Familien eine besinnliche und fröhliche Weihnachtszeit. Möge das Fest der Liebe Ihnen Ruhe und Zufriedenheit bringen. Gleichzeitig möchten wir Ihnen einen guten Start ins neue Jahr 2024 wünschen. Möge es von Erfolg, Glück und Gesundheit begleitet sein.
Wir freuen uns darauf, im neuen Jahr mit frischer Energie und neuen Ideen wieder für Euch da zu sein.
Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

Oben links ist ein Weihnachtsmann mit Rentieren zu sehen rechts ein Mond wo aktiv und selbstbestimmt steht mit dem Logo drunter sind Bäume und ein Reh zu sehen

Heute vor 7 Jahren ist akse geboren

Vor genau sieben Jahren, hatten wir eine Idee, die zu einem lebensverändernden Meilenstein für uns werden sollte. Wir hatten den Mut und die Entschlossenheit, einen gemeinnützigen Verein zu gründen, der Menschen mit Behinderung in den Mittelpunkt stellt und sie dabei unterstützt, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Heute können wir mit großer Freude sagen, dass wir gemeinsam diese Idee in die Realität umgesetzt haben und Großes erreicht haben.

Sonnenblume im grünen

Ausstellung „MENSCH IST MEHR“ und Special Olympics

Damit es uns nicht langweilig wird sind wir die nächsten 2 Wochen anstatt im Büro, in Friedrichshain in der AFF Galerie und bei dem Specialolympics zu finden.
In der AFF Galerie Unterstützen wir die LAG Selbsthilfe RLP bei ihrem Projekt „MENSCH IST MEHR“, welche als Präsenz Ausstellung in Berlin stattfindet!Morgen ist um 17Uhr die Eröffnung – wir sehen uns!

https://mensch-ist-mehr.de/praesenz-ausstellung/

Am 5.Mai ist Europäischer Protesttag für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. Durch Projektgelder von Aktion Mensch können wir euch kostenfrei auf die Gleise mit der Bahn schicken!
„Mit Verspätung ist zu rechnen“ – so lautet unser gemeinsamer Aufruf, mit der ISL – Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V., zum Bahnfahren am Freitag, den 5. Mai 2023, dem Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen.
Bitte zeitnah melden bei uns info@akse-ev.de oder bahn@isl-ev.de

Infoveranstaltung Tarifvertrag E 5 in Berlin

Am Donnerstag den 30. März 2023 laden wir um 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr zu einer Online Veranstaltung zum Thema Tarifvertrag E5 in Berlin ein.

Es sind viele Fragen offen und wir möchten diese gemeinsam klären. Deshalb konnten wir die Anwältin für Arbeits- und Sozialrecht Dagmar Schnürer gewinnen, um die rechtlichen Fragen beantwortet zu bekommen. Darüber hinaus gibt es auch Antworten zur Kalkulation und gegebenenfalls Lohnabrechnung (durch uns bzw. geben wir die Fragen die wir nicht beantworten können an ein Lohnbüro).

Die Veranstaltung ist kostenlos, jedoch freuen wir uns über eine kleine Spende.

Um Anmeldung wird gebeten bis 29.03.2023 info@akse-ev.de

Berliner Senat erkennt Tariflöhne für persönliche Assistenten an

Lange haben Arbeitgeber*innen in der persönlichen Assistenz in Berlin darauf gewartet. Jetzt ist es soweit! Der Berliner Senat hat die Einstufung in Entgeltgruppe 5 des Tarifvertrages des Landes Berlin für persönliche Assistenzkräfte anerkannt.

Das bedeutet, dass ab sofort alle Assistenzkräfte in Berlin, deren Arbeitgeber*innen Mitglied bei der Arbeitsgemeinschaft behinderter Arbeitgeber*innen (AAPA) e.V. Mitglied sind, nach Entgeltgruppe 5 TV-L bezahlt werden können. Dafür müssen neue Kalkulationen an die Sachbearbeiter*innen gesendet werden und ein Nachweis über die Mitgliedschaft und die bisher gezahlten Beiträge ebenfalls.

Gerne stehen wir für Rückfragen und Kalkulationen zur Verfügung.

Kalkulationen können wir natürlich für alle erstellen, dafür brauchen wir aber einige Informationen von euch. Bitte schickt uns mit eurer E-Mail oder andere Nachricht, in der er uns um die Kalkulation bittet folgende Informationen mit:

  • wie viele Assistenzkräfte habt ihr?
  • wie lange arbeiten die Assistenzkräfte schon bei euch?
  • Wie viele Stunden am Tag habt ihr Assistenz? Bzw. für wie viele Stunden am Tag wollt ihr Assistenz haben (falls ihr gleichzeitig einen Antrag auf Erhöhung oder Verringerung der Stunden stellen wollt)
  • wie viel Geld kostet die Lohnabrechnung monatlich?
  • Nimmst du Budgetbegleitung in Anspruch und wenn ja, wie viel Geld bezahlst du dafür?
  • Hast du ein Assistenzzimmer? Wenn ja, wie viel Geld wurde bisher dafür bewilligt?
  • Welche weiteren Kosten sollen in der Kalkulation auftauchen?

Zum Weiterlesen stellen wir euch mit diesem Beitrag die aktuelle Weisung vom Senat zur Verfügung, die ihr hier abrufen könnt: 2023-03-16 Fachliche Weisung Tarifanerkennung 01-2022

Informationen über die Arbeitsgemeinschaft behinderter Arbeitgeber*innen (AAPA) e.V. gibt es hier: https://www.aapa-berlin.de/

Einen Artikel über die Erhöhung der Tarife der Gewerkschaft Verdi findet ihr hier: https://gesundheit-soziales-bildung.verdi.de/mein-arbeitsplatz/behindertenhilfe/++co++24741fc4-bf48-11ed-aaf9-001a4a160111

Bei Fragen oder Kalkulationswünsche stehen wir gerne über die üblichen Kontaktkanäle zur Verfügung.

Wir suchen Unterstützung für die Lohnabrechnung

Du bist selbstständige*er Lohnbuchhalter*in, Betriebswirt*in oder hast eine ähnliche Qualifikation?

Dann suchen wir vielleicht genau dich!

Als Unterstützung für unsere Berater*innen und unser Partner-Lohnbüro, über welches wir aktuell die Lohnabrechnung unserer Klient*innen im Arbeitgeber*innenmodell abrechnen lassen, suchen wir eine Person, die bei der Erstellung von Lohnabrechnungen unterstützen kann.

 

Folgende Aufgaben würden auf dich zukommen:

  • Erstellung der Lohnabrechnungen für unsere Assistenzteams
  • Beantragung der Betriebsnummer beim Finanzamt für neue Arbeitgeber*innen die gerade ihr Team aufbauen
  • Erstellung von Arbeitsnachweisen für die Bundesagentur für Arbeit, wenn eine Assistenz aufhört

Folgendes bringst du mit:

  • Kenntnisse in der Lohnbuchhaltung (zum Beispiel durch eine Ausbildung oder Arbeitserfahrung)
  • du bist selbstständig und bist bereit für uns auf Honorarbasis zu arbeiten
  • optimalerweise hast du schon eine Software für Lohnbuchhaltung mit der du gut arbeiten kannst (dies ist keine zwingende Voraussetzung, aber von Vorteil)

Wir bieten dir:

  • regelmäßige Aufträge zur Abrechnung verschiedener Assistenzteams
  • alle Aufgaben können im Home-Office erledigt werden
  • angemessene Bezahlung
  • Kommunikation auf Augenhöhe und freundschaftliche Zusammenarbeit
  • wenn du möchtest, kannst du auch hin und wieder bei uns im Büro in Berlin-Wedding einen rollstuhlgerechten Arbeitsplatz nutzen, an dem auch ein Lifter und eine Liege im Bad vorhanden wäre.

Dich hat unser Angebot angesprochen? Dann freuen wir uns, wenn du dich bei uns meldest. Das kannst du sehr gerne per E-Mail (Info@akse-eV.de) tun, per Telefon oder du besuchst uns nach Absprache zu unseren Sprechzeiten in unserem Büro in der Kameruner Straße 53 in 13351 Berlin.

Wichtiger Hinweis: da wir ein Verein sind, der sich für die Belange von Menschen mit Behinderung einsetzt und der zu 100 % von Menschen mit Behinderung geführt wird, wünschen wir uns für unsere Zusammenarbeit ebenfalls eine Person mit Behinderung.

Online-Info-Veranstaltung zum Thema Elternassistenz mit Kerstin Blochberger

Der letzte Termin unserer 4-teiligen Veranstaltungsreihe zum Thema „Frau* sein mit Behinderung“ dreht sich rund um das Thema Elternassistenz.

Elternassistenz ist eine Form der persönlichen Assistenz, die es Eltern mit Behinderung ermöglicht, selbstbestimmt ihre Kinder zu erziehen und mit Unterstützung der Assistenzkraft zu versorgen.

Die online-Veranstaltung zum Thema Elternassistenz findet am 28 September 2022 von 16:00 bis 18:00 Uhr statt.

Als Referentin haben wir Kerstin Blochberger eingeladen. Sie berät seit 1999 zum Thema Elternschaft und Behinderung, leitet seit 2013 einen Elternassistenzdienst in der Region Hannover.  Sie ist hauptamtliche Geschäftsführerin des Bundesverbandes behinderter und chronisch kranker Eltern – bbe e. V., Master Soziale Arbeit, Peer-Counselorin (ISL) und selbst Mutter mit Behinderung.

 

Dank einer großzügigen, privaten Spende ist die Teilnahme an der Veranstaltung kostenfrei.

Wenn du digital dabei sein möchtest, dann melde dich gerne per E-Mail an unter info@akse-ev.de

Schreib uns in deiner Anmeldung auch gerne, wenn du Fragen an unsere Referentin hast, die wir während der Veranstaltung aufgreifen sollen. Oder alternativ mit welchen Erwartungen du in die Veranstaltung kommst.

 

Wie funktioniert die Veranstaltung:

wenn du dich angemeldet hast (bitte spätestens 24 Stunden vor dem Termin), bekommst du am Tag der Veranstaltung den Zugangslink von uns per E-Mail gesendet. Auf diesen kannst du klicken und kommst dann über deinen Computer in den digitalen Veranstaltungsraum.

Während der Veranstaltung bitten wir darum, die Mikrofone auszuschalten, damit Störgeräusche vermieden werden. Wenn du eine Frage stellen möchtest, kannst du das über den Chat tun oder wenn du aufgerufen wirst, nachdem du dich gemeldet hast.

Abgesagt! – Der AKSE Bewerber*innen-Tag geht in die zweite Runde

 

 

Diese Veranstaltung wurde abgesagt. Bitte nicht mehr anmelden!

Interessieren Sie sich für einen Job als persönliche Assistenz?
Dann heißen wir Sie am 20. Oktober 2022 von 18:00 bis 20:00 Uhr auf unserem 2. digitalen Bewerber*innen-Tag herzlich willkommen.

Was erwartet Sie?

Wir werden den gemeinsamen Abend mit grundlegenden Informationen rund um das Berufsfeld „persönliche Assistenz“ beginnen.
Im Anschluss stellen Menschen ihre freien Stellen in der persönlichen Assistenz im Arbeitgeber*innen-Modell vor.

Sicherlich wird die ein oder andere Stelle Sie ansprechen. Damit Sie sich gleich mit den potentiellen Arbeitgeber*innen vernetzen können, bieten wir offene Räume für Gespräche im Laufe der Veranstaltung an. Es wird auch genug Zeit bleiben, um alle Fragen zu stellen, die Ihnen unter den Nägeln brennen.

Die Veranstaltung wird über das digitale Videokonferenz-Tool Zoom stattfinden. Damit Sie teilnehmen können wäre es gut, wenn sie ein digitales Endgerät (Smartphone, Tablett oder Laptop) mit Mikrofon und optimalerweise sogar mit Kamera besitzen.

Wer kann teilnehmen?

Wie schon erwähnt ist die persönliche Assistenz sehr vielfältig. Jede Stelle die angeboten wird bringt individuelle Eigenschaften mit. So kann es Stellen geben, die ausschließlich mit Pflegefachkräften oder Pflegehelfer*innen besetzt werden, im Gegenzug dazu gibt es aber auch Stellen, für die keine besondere Qualifikation erforderlich ist.

Wie können Sie teilnehmen?

Damit Sie an unsere Veranstaltung teilnehmen können, ist es notwendig, dass sie sich bei uns anmelden. Hierfür stellen wir das unten stehende Kontaktformular zur Verfügung. Bitte geben Sie neben Ihrem Namen und der E-Mail-Adresse, unter der wir Sie erreichen können (das ist notwendig, damit wir Ihnen den Link zur Veranstaltung senden können), auch an, wenn sie eine besondere Qualifikation (zum Beispiel Pflegefachkraft, Heilerziehungspfleger*in, Pflegehelfer*in o. ä.) mitbringen.

Wir freuen uns auf Sie 🙂

 

Erhöhung des Mindestlohns ab 1. Oktober 2022 auch in der persönlichen Assistenz

Liebe Arbeitgeber*innen im persönlichen Budget,

 

Am 3. Juni 2022 hat der Deutsche Bundestag beschlossen, dass zum Oktober 2022 der Mindestlohn von aktuell 9,48 € auf 12 € steigen wird. Wenn eure Assistenzkräfte aktuell weniger als 12 € in der Stunde verdienen, müssen die Gehälter/Löhne auf mindestens 12 € angehoben werden.

Da die Budgets erfahrungsgemäß sehr knapp kalkuliert sind, empfehlen wir aufgrund des neuen Mindestlohns einen Antrag auf Budgeterhöhung zu stellen. Dies kann formlos beim entsprechenden Kostenträger passieren.

Da sicherlich viele Assistenznehmende eine Budgeterhöhung beantragen werden, ist es auch ratsam, den Antrag baldmöglichst zu stellen, da die Bearbeitung ja ein bisschen Zeit in Anspruch nimmt.

Damit ihr und das Amt wisst, wie viel Geld in Zukunft notwendig sein wird, damit das Budget ausreichend ist, können wir euch eine Kostenkalkulation erstellen. Meldet euch hierfür gerne per E-Mail unter Info@akse-ev.de

 

Hier findet ihr die offizielle Information, die das Bundesministerium für Arbeit und soziales dazu veröffentlicht hat: https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2022/mindestlohn-steigt-auf-12-euro.html

Online Veranstaltung „Trans sein mit Behinderung“ mit Chris Kiermeier

Der 3. Teil unserer Veranstaltungsreihe zum Thema „Frau* sein mit Behinderung“ steht ganz im Zeichen der Regenbogenflagge. Chris Kiermeier stellt sich mal kurz selbst vor:

Mein Name ist Chris Kiermeier, ich bin 32 Jahre alt, eine trans Frau und ich bin behindert. Als trans Frau mit einer spinalen Muskelatrophie setze ich mich für die beiden Communitys ein die mir besonders am Herzen liegen. Die erste Community ist die Bewegung für ein selbstbestimmtes Leben für Menschen mit einer Behinderung, die zweite ist die LGBTQIA-Community. Dafür nutze ich meinen Blog Sexabled, auf dem ich mich mit Themen wie Behinderung und Sexualität, queeren Themen und BDSM & Fetischen beschäftige.Außerdem arbeite ich ehrenamtlich bei der trans* inter* Beratungsstelle der Münchner Aidshilfe.

In meinem Vortrag möchte ich über eine fast unsichtbare Gruppe innerhalb der beiden Communitys sprechen. Nämlich über trans Menschen mit einer Behinderung. Reden wir miteinander, über Herausforderungen und Probleme, auf sozialer und medizinischer Ebene. Ich freue mich auf euch.

Los gehts am 24. August 2022 um 16:00 Uhr.

Dank einer großzügigen, privaten Spende ist die Teilnahme an unserer Veranstaltungsreihe zum Thema „Frau* sein mit Behinderung“ kostenlos.

Wenn du digital dabei sein möchtest, dann melde dich gerne per E-Mail an unter info@akse-ev.de

Schreib uns in deiner Anmeldung auch gerne, wenn du Fragen an unsere Referentin hast, die wir während der Veranstaltung aufgreifen sollen. Oder alternativ mit welchen Erwartungen du in die Veranstaltung kommst.

 

Wie funktioniert die Veranstaltung:

 

Wenn du dich angemeldet hast (bitte spätestens 24 Stunden vor dem Termin), bekommst du am Tag der Veranstaltung den Zugangslink von uns per E-Mail gesendet. Auf diesen kannst du klicken und kommst dann über deinen Computer in den digitalen Veranstaltungsraum.

Während der Veranstaltung bitten wir darum, die Mikrofone auszuschalten, damit Störgeräusche vermieden werden. Wenn du eine Frage stellen möchtest, kannst du das über den Chat tun oder wenn du aufgerufen wirst, nachdem du dich gemeldet hast.

 

Ausblick! Das wird die nächste Veranstaltung sein:

Elternassistenz mit Kerstin Blochberger am 28. September 2022 um 16 Uhr.

Auch für diese Veranstaltung kannst du dich gerne schon anmelden 🙂

Online Veranstaltung „Sexualität mit Behinderung/persönlicher Assistenz“ mit Patrizia Kubanek

Der 2. Teil unserer Veranstaltungsreihe zum Thema „Frau* sein mit Behinderung“ steht ganz im Zeichen der Sexualität. Referentin Patrizia Kubanek wird einen Einblick in das Leben und in die Möglichkeiten der persönlichen Assistenz geben, vor allem im Kontext auf die Sexualität von Menschen mit Behinderung.

Los gehts am 25. Mai 2022 um 16:00 Uhr.

Dank einer großzügigen, privaten Spende ist die Teilnahme an unserer Veranstaltungsreihe zum Thema „Frau* sein mit Behinderung“ kostenlos.

Wenn du digital dabei sein möchtest, dann melde dich gerne per E-Mail an unter info@akse-ev.de

Schreib uns in deiner Anmeldung auch gerne, wenn du Fragen an unsere Referentin hast, die wir während der Veranstaltung aufgreifen sollen. Oder alternativ mit welchen Erwartungen du in die Veranstaltung kommst.

 

Wie funktioniert die Veranstaltung:

Wenn du dich angemeldet hast (bitte spätestens 24 Stunden vor dem Termin), bekommst du am Tag der Veranstaltung den Zugangslink von uns per E-Mail gesendet. Auf diesen kannst du klicken und kommst dann über deinen Computer in den digitalen Veranstaltungsraum.

Während der Veranstaltung bitten wir darum, die Mikrofone auszuschalten, damit Störgeräusche vermieden werden. Wenn du eine Frage stellen möchtest, kannst du das über den Chat tun oder wenn du aufgerufen wirst, nachdem du dich gemeldet hast.

 

Ausblick! Das wird die nächste Veranstaltung sein:

  1. August 2022 – „Trans sein mit Behinderung“ mit Chris Kiermeier

auch für diese Veranstaltung kannst du dich gerne schon anmelden 🙂

Online Info-Veranstaltung „Mutter sein mit Behinderung“ mit Birgit Kalwitz

Schon in diesem Monat startet unsere kleine aber feine Veranstaltungsreihe zum Thema Frau* sein mit Behinderung. Im Laufe des Jahres werden wir mehrere online-Informationsveranstaltungen zu den verschiedenen Bereichen des Frau*-Seins mit Behinderung ausrichten.

Am 27 April 2022 um 16:00 Uhr geht es los mit dem Thema „Mutter sein mit Behinderung“. Die Referentin wird Birgit Kalwitz sein.

Sie schreibt über sich folgendes:

Mein Name ist Birgit Kalwitz. Ich bin 51 Jahre jung und lebe in Düren. Mit zwei Jahren wurde bei mir eine spinale Muskelatrophie festgestellt. Ich bin verwitwet und habe eine 20-jährige Tochter. Im Alltag werde ich durch 24-Stunden-Assistenz unterstützt.

Weil „Mutter sein mit Behinderung“ ein wirklich spannendes Thema ist, berate ich bei der Deutschen Gesellschaft für Muskelkranke, Frauen mit einer neuromuskulären Erkrankung mit Kinderwunsch. Hauptberuflich kümmere ich mich bei dem Stadtjugendamt Düren um die Kindertageseinrichtungen. In meiner Freizeit nehme ich Gesangstunden und schaue gerne Filme.

Dank einer großzügigen, privaten Spende ist die Teilnahme an unserer Veranstaltungsreihe zum Thema „Frau* sein mit Behinderung“ kostenlos.

Wenn du digital dabei sein möchtest, dann melde dich gerne per E-Mail an unter info@akse-ev.de

Schreib uns in deiner Anmeldung auch gerne, wenn du Fragen an unsere Referentin hast, die wir während der Veranstaltung aufgreifen sollen. Oder alternativ mit welchen Erwartungen du in die Veranstaltung kommst.

 

Wie funktioniert die Veranstaltung:

wenn du dich angemeldet hast (bitte spätestens 24 Stunden vor dem Termin), bekommst du am Tag der Veranstaltung den Zugangslink von uns per E-Mail gesendet. Auf diesen kannst du klicken und kommst dann über deinen Computer in den digitalen Veranstaltungsraum.

Während der Veranstaltung bitten wir darum, die Mikrofone auszuschalten, damit Störgeräusche vermieden werden. Wenn du eine Frage stellen möchtest, kannst du das über den Chat tun oder wenn du aufgerufen wirst, nachdem du dich gemeldet hast.

 

Ausblick! Das wird die nächste Veranstaltung sein:

auch für diese Veranstaltung kannst du dich gerne schon anmelden 🙂

  1. Mai 2022 von 16:00 bis 18:00 Uhr: „Sexualität mit Behinderung und Assistenz“ Referentin: Patricia Kubanek

Bewerber*innen-Tag zum Nachschauen

Am Mittwoch fand unser Bewerber*innen-Tag für die Persönliche Assistenz statt. Davor gab es noch etwas input und ab Minute 28:30 stellen sich 6 Arbeitgeber*innen vor – wer Kontakt zu einer der Personen, für eine Bewerbung möchte, kann sich gerne bei uns melden!

AKSE Bewerber*innen-Tag am 16. März 2022

Suchst du gerade einen krisensicheren Job?

Soll es vielleicht ein Job sein, der so ganz anders ist als alles, was du bisher gemacht hast?

Dein neuer, abwechslungsreicher Arbeitsplatz soll in Berlin oder Brandenburg sein?

 

Super, dann könnte ein Job in der persönlichen Assistenz genau das sein, was du gerade suchst.

 

Informiere dich an unserem digitalen Bewerber*innen-Tag über die Arbeit als persönliche Assistenz und lerne vielleicht sogar deine*n zukünftigen Arbeitgeber/Arbeitgeberin kennen.

 

Eckdaten:

Wann? 16. März 2022 von 18:00 bis 20:00 Uhr

Wo? Online über die Videokonferenz-Plattform Zoom

Wer? Verein aktiv und selbstbestimmt e.V. gemeinsam mit verschiedenen behinderten Arbeitgeber*innen in der persönlichen Assistenz

 

Als persönliche Assistenz arbeitest du für eine Person mit Behinderung und unterstützt sie im Alltag, wo Unterstützung benötigt wird.

 

So wird die Veranstaltung:

Zu Beginn werden wir umfassend über die Arbeit als persönliche Assistenz berichten und die einzelnen Arbeitsfelder beleuchten.

Wir klären genauer, wie die persönliche Assistenz im Arbeitgeber*innen-Modell für die Assistenzkraft funktioniert und welche Besonderheiten in Berlin und Brandenburg zu erwarten sind.

Nach dem offiziellen Teil wird es Zeit für eine Frage-Runde geben. Hier kannst du erfahrenen Arbeitgeber*innen und Assistenzkräften alle Fragen stellen, die dir unter den Nägeln brennen.

Im weiteren Verlauf werden sich verschiedene Arbeitgeber*innen, die gerade neue Assistenzkräfte suchen mit ihren Stellenausschreibungen vorstellen. Wenn eine oder mehrere davon für dich interessant sind, bekommst du die Möglichkeit in einem digitalen, eigenen Raum mit den Arbeitgeber*innen ein erstes Gespräch zu führen, indem du Fragen stellen kannst oder einfach nur Vernetzung stattfindet.

 

Wie kannst du teilnehmen:

Den Info-Teil streamen wir hier live: https://www.youtube.com/watch?v=XjAwytxqlnI

Inkrafttreten der Impf-Nachweispflicht am 15. März

ACHTUNG: zum 31.12.2022 läuft die Nachweispflicht das Mensch gegen das Corona Virus geimpft ist aus!!!

Entgegen unserer bisherigen Annahme, dass am 15. März eine Impfpflicht für die persönliche Assistenz in Kraft tritt, hat uns die Nachricht erreicht, dass es sich weniger um eine direkte Impfpflicht, sondern vielmehr um eine Nachweispflicht handelt, die in Kraft tritt. Was sich dadurch ändert und wie Arbeitgeber*innen in der persönlichen Assistenz jetzt handeln müssen, erklären wir euch hier:

Hinweis in eigener Sache: Wir haben die Inhalte dieser Seite nach bestem Wissen und Gewissen, sowie mit anwaltlicher Unterstützung erstellt. Aufgrund der aktuell, sehr unübersichtlichen und dynamischen Lage können wir keine Garantie auf vollständige Richtigkeit geben. Im Zweifel empfehlen wir anwaltlichen Rat zu suchen.

Was bedeutet Nachweispflicht?

Unter der Nachweispflicht verstehen wir eine Anordnung, die besagt, dass Arbeitgeber ab dem 16. März 2022 eine Meldung beim Gesundheit abmachen müssen, wenn sie Personal beschäftigen, das nicht geimpft, von einer Corona-Infektion genesen ist oder aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden kann .
Im Gegensatz zu einer Impfpflicht, bedeutet die Nachweispflicht nicht, das Personal, welches keine Impfung erhalten hat, nicht mehr eingesetzt werden darf. Diese Personen dürfen weiterhin eingesetzt werden, bis das Gesundheitsamt Maßnahmen einleitet.

Was macht das Gesundheitsamt, wenn ich gemeldet habe, dass ich ungeimpftes Personal beschäftige?

Die Gesundheitsämter sind aktuell sehr überlastet, das kann bedeuten, dass die Nachweispflicht ein sehr langes Verfahren nach sich zieht, oder das erst einmal gar nichts passiert … Wenn eine Meldung an das Gesundheitsamt gemacht wurde, wird das Gesundheitsamt die Person persönlich anschreiben und zu einer Nachweiserbringung auffordern. Wenn dieser nicht eingereicht wird, so kann das Gesundheitsamt der ungeimpften Assistenzkraft verbieten weiterhin zu arbeiten.
Gegen dieses Verbot kann Widerspruch eingelegt werden, zum Beispiel aus Personalmangel. Auch ein Verfahren vor dem Sozialgericht, dass das Arbeitsverbot aufhebt wäre denkbar.

Was passiert, wenn ich keine Meldung an das Gesundheitsamt mache, obwohl ich ungeimpftes Personal habe?

Erhält das Gesundheitsamt Kenntnis davon, dass keine Meldung gemacht wurde, obwohl ungeimpftes Personal beschäftigt wird, so werden Bußgelder von bis zu 2500 € verhängt.
Diese sind nach Auskunft des Landesamtes für Gesundheit und soziales nicht über das persönliche Budget finanzierbar.

Muss ich die Assistenzkräfte darüber informieren, dass ich eine Meldung eines Gesundheitsamt mache?

Eine Pflicht über die Information der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dass eine Meldung an das Gesundheitsamt erfolgt ist gibt es nicht. Da wir aber gerade in sehr verwirrenden Zeiten leben, ist es schön, wenn Arbeitgeber etwas zur Hand haben, dass das Vorgehen einfach und verständlich erklärt. Deshalb stellen wir euch hier eine Vorlage zur Verfügung, welche ihr dem Team aushändigen könnt, um über die Nachweispflicht zu informieren.

Informationsschreiben Nachweispflicht

Was muss ich beachten, wenn ich nach dem 15. März neues Personal einstelle?

Alle Assistenzkräfte, die vor dem 14. März 2022 unter Vertrag genommen werden, müssen ihre Nachweise nachreichen.
Alle Assistenzkräfte, die ab dem 15. März 2022 eingestellt werden, müssen den Nachweis direkt bei der Einstellung vorlegen.

Darf ich eine Assistenzkraft kündigen, wenn sie nicht geimpft ist?

Nein! Da es keine Impfpflicht ist, dürfen Assistenzkräfte, die keine Impfung haben und auch keine Impfung haben möchten deshalb erst einmal nicht gekündigt werden.
Eine Kündigung ist erst dann gerechtfertigt, wenn das Gesundheitsamt den Zutritt zur Arbeitsstätte verboten hat und die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer den vertraglichen Pflichten deshalb nicht mehr nachkommen kann.

Was mache ich, wenn das Gesundheitsamt einer Assistenzkraft endgültig untersagt hat bei mir zu arbeiten?

Eine endgültige Entscheidung des Gesundheitsamtes ist dann erreicht, wenn gegen den Bescheid kein Widerspruch und keine Klage erfolgreich war. Dann gibt es keine Möglichkeit, die Person weiter zu beschäftigen. D. h., dass eine Kündigung vorgenommen werden muss oder dass eine unbezahlte Freistellung ausgesprochen wird, bis sich die Lage verändert hat, sodass Personal wieder ohne entsprechenden Nachweis eingesetzt werden darf oder bis ein Nachweis über eine Impfung, eine Genesung oder eine medizinische Kontraindikationen (kann sich nicht impfen lassen) vorliegt.

Wie dokumentiere ich den Impfstatus der Assistenzkräfte?

Der Impfstatus kann ganz einfach in einer selbst erstellten Tabelle dokumentiert werden. Wir haben dafür eine Vorlage für euch erstellt, die ihr hier herunterladen könnt:

Vorlage Dokumentation Impfstatus

Betriebsferien vom 22.12.2021 bis 02.01.2022

Wir verabschieden uns in den wohlverdienten Weihnachtsurlaub. Wir möchten euch deshalb schon jetzt eine ruhige und besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins Jahr 2022 wünschen. Es kann ja nur besser werden 🙂
Wir sind ab dem 3. Januar wieder für euch erreichbar.
Oben befindet sich ein Tannenzweig mit 3 Weihnachtskugeln, in der Mitte steht: Die Weihnachtszeit steht vor der Tür. Besinnliche Tage, Kerzenlicht und viele Leckereien warten auf uns. Gerne hätten wir 2021 wieder mit euch ein paar schöne Feste gefeiert, doch leider ist das diesem Jahr noch nicht möglich. Wir wünschen euch besinnliche Weihnachten und viele schöne Momente, die größtmögliche Gesundheit sowie einen guten Start in das Jahr 2022. Wir blicken hoffnungsvoll in das neue Jahr, euer akse-Team. In einer verschneiten Winterlandschaft, die durch einen gefrorenen See, Schnee und Bäume dargestellt wird befinden sich mehrere Personen mit und ohne sichtbare Behinderung. Alle vergnügen sich. Einige fahren zum Beispiel mit Schlittschuhen auf dem gefrorenen See. In der Mitte des Sees ist das Logo von aktiv und selbstbestimmt e.V. zu erahnen. Links unten steht folgendes: „eine schöne Weihnachtszeit und ein gutes neues Jahr!“

3G im Arbeitgeber*innenmodell – Hinweise zur Umsetzung

Durch den immer noch andauernden, schnellen Verlauf der Corona-Pandemie gibt es zum ersten Mal Regelungen für Arbeitgeber*innen, die in ganz Deutschland gleich sind. D. h., egal ob du in Berlin, in Karlsruhe oder in Köln wohnst, wenn du der/die Arbeitgeber*in für deine Assistenzkräfte bist (Arbeitgeber*innenmodell), musst du ein paar neue Regeln beachten. Wie das funktioniert, erklären wir dir in diesem Beitrag.

3G fasst die drei Möglichkeiten zusammen, die es gibt, um sich vor Corona zu schützen oder zu zeigen, dass man nicht mit Corona infiziert ist.

G = geimpft

G = genesen (mit Corona infiziert gewesen und wieder gesund geworden)

G = getestet

Ab dem 24. November 2021 müssen alle, die Beschäftigten, aber auch der/die Arbeitgeber*in mindestens eine dieser Voraussetzungen erfüllen, damit sie zur Arbeit kommen dürfen. Das gilt auch für die persönliche Assistenz. Das bedeutet, dass sich alle Assistenzkräfte, die nicht gegen das Corona Virus geimpft sind vor dem Dienst mit einem Antigen-Schnelltest testen (lassen) müssen. Dasselbe gilt aber auch für dich als Arbeitgeber*in und Assistenznehmer*in. Solltest du nicht geimpft sein, musst du dich jeden Tag testen lassen.

Achtung! Arbeitgeber*innen müssen die Umsetzung der Regel kontrollieren und dokumentieren

Du bist als Arbeitgeber*in dafür verantwortlich, dass die Regeln bei dir am Arbeitsplatz eingehalten werden. Bei Assistenzkräften, die geimpft sind, reicht es, wenn einmalig aufgeschrieben wird, dass sie geimpft sind. Assistenzkräfte, die keine Impfung bekommen haben, müssen sich testen lassen oder einen Test mitbringen. Das muss jedes Mal genau aufgeschrieben werden.

Hinweis: Es kann sein, dass das kontrolliert wird, muss aber nicht. Das hängt von den Bundesländern ab. Sollte jedoch bei der Kontrolle auffallen, dass die Maßnahme nicht eingehalten werden, muss man eine Strafe bezahlen.

Eine Vorlage zur Dokumentation der Corona-Tests stellen wir hier zum Download zur Verfügung:

Dokumentation Schnelltests persönliche Assistenz

Eine Vorlage zur Dokumentation des Impfstatus von Assistenzkräfte stellen wir hier zum Download zur Verfügung:

betriebliche Dokumentation über den Impfstatus der Beschäftigten

Arbeitgeber*innen müssen Corona-Tests anbieten

Damit die Mitarbeiter*innen die 3G-Regel erfüllen können, müssen Arbeitgeber*innen mindestens zwei Antigen-Schnelltests in der Woche zur Verfügung stellen. Ist ein/e Mitarbeiter*in öfter als zweimal in der Woche im Dienst, kann die/der Arbeitgeber*in den notwendigen Test zur Verfügung stellen, muss aber nicht.

Zwei Antigen-Schnelltests müssen auch pro Woche für Mitarbeiter*innen mit Impfschutz zur Verfügung gestellt werden. Diese können die Tests nutzen, müssen das aber nicht.

Wenn eine Assistenzkraft bei dir als Arbeitgeber*in einen Corona-Schnelltest macht, kannst du darüber einen Nachweis ausstellen, den sie dann z.B. wenn sie mit dem öffentlichen Nahverkehr nach Hause fahren möchte, verwenden kann. Denn dort gilt seit heute auch die 3G-Regel.
Eine Vorlage, die das Land Berlin auf seiner Webseite auch in Englisch zur Verfügung stellt, kannst du hier herunterladen:

vorlage_befund_testergebnis_web

Hinweis: die Kosten für die Corona-Tests können über das persönliche Budget finanziert werden. In Berlin gilt, dass ein Coronatest bis zu 3 Euro kosten darf. Wenn bisher für dein Budget noch nicht offiziell geklärt ist, dass du Coronatests kaufen darfst und wie teuer sie sein dürfen, solltest du deinen Kostenträger darüber informieren, dass du die Tests kaufen musst und mit welchen Kosten zu rechnen sind. Einen Musterantrag stellen wir hier zum Download zur Verfügung:

Musterantrag Coronatests

Was passiert, wenn eine Assistenz nicht nachweisen möchte, dass sie die 3-G-Regel erfüllt?

Es kann passieren, dass eine Assistenz sagt, dass sie nicht zeigen möchte, dass sie geimpft ist oder einen Test gemacht hat. Dann darf sie aber auch nicht zur Arbeit kommen, bzw. den Dienst antreten. In diesem Fall kann eine Abmahnung ausgestellt und wenn das noch mal passiert eine Kündigung ausgesprochen werden. Für nicht getane Arbeit muss die Mitarbeiter*in dann auch nicht bezahlt werden. Sollte dieser, eher unwahrscheinliche Fall eintreten, ergibt eine Beratung von einer/m Fachanwält*in für Arbeitsrecht Sinn.

Was gilt sonst noch für den Arbeitsschutz?

Alle weiteren Regelungen haben sich nicht geändert.

  • Es müssen weiterhin FFP2-Masken getragen werden, die der/die Arbeitgeber*in stellen muss.
  • Wenn möglich Abstand gehalten werden (1,5 m)
  • regelmäßig Hände waschen
  • richtig lüften
  • Home-Office wenn möglich (z.B. wenn eine Assistenzverwaltung eingestellt ist, die den Dienstplan erstellt).

Soviel erst mal dazu … Wenn ihr Fragen zur Umsetzung dieser Regeln habt, dann meldet euch gerne bei uns.

 

Weitere Informationen:

Vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt es hier.

Zu Corona-Impfungen gibt es hier.

5 Jahre aktiv und selbstbestimmt e.V.

oben ist eine 5 mit Feuerwerk drunter 2 Sektgläser die anstoßen und unten das akse Logo in Gold

Fünf Jahre gemeinsam auf akse!
Seit unserem Start konnten wir einiges ins Rollen bringen.
Die Zahl der Ratsuchenden, Klient*innen, Mitstreiter*innen und Netzwerke hat sich stets vergrößert und damit das gemeinsame Wir.
Auch in den kommenden Jahren freuen wir uns mit euch für die Selbstbestimmung aktiv zu sein und uns für die Teilhabe für Menschen mit Behinderung einzusetzen.
Danke für euer Vertrauen und den Mut gemeinsam die Gesellschaft inklusiver zu gestalten.

Wir sagen Danke und freuen uns auf die nächsten Jahre!

Wir Suchen zum 1.11.2021 ein*e neu*e Kolleg*in!

Wir suchen zur Verstärkung unseres Teams ein*e Berater*in (m/w/d) als Teil- oder Vollzeitstelle (65% – 100%) in Berlin zum 1.11.2021

Das sind wir

Aktiv und selbstbestimmt e.V. ist ein Zentrum für Selbstbestimmtes Leben (ZSL) und seit 2018 eine ergänzende unabhängige Teilhabeberatungsstelle. Als Selbstbetroffene möchten wir Menschen mit Behinderungen in unterschiedlichen Lebenslagen unterstützen und begleiten. Wir sind ein bunter Haufen von Menschen mit verschiedenen Behinderungen. Unser gemeinnütziger Verein bietet eine unabhängige Beratung zu allen behindertenspezifischen Themen an (Peer Counseling). Des Weiteren beraten und unterstützen wir Menschen, die sich entscheiden als behinderte Arbeitgeber*innen ihr Leben so autonom wie möglich zu gestalten (z.B. in Form des Persönlichen Budgets im Rahmen des Arbeitgebermodells).

Das bist du

  • Peer Counseling Ausbildung ISL, bzw. Bereitschaft diese zu absolvieren
  • Abgeschlossenes Studium im sozialen Bereich oder vergleichbare Qualifikation
    oder Erfahrungen
  • Auseinandersetzung mit der eigenen Behinderung
  • Kenntnisse gängiger Beratungsmethoden
  • Affinität zu Zahlen (zur Vorbereitung der Lohnabrechnung unserer Budgetklient*innen)
  • Kenntnisse im Sozialrecht
  • Grundkenntnisse der selbstbestimmt Leben Bewegung (u.a. Bundesteilhabegesetz)
  • Eigeninitiative und strukturiertes Arbeiten
  • Kommunikations- und Teamfähigkeit
  • Einen sicheren Umgang mit MS Office und Videokonferenztools

Deine Aufgaben

  • Budgetbegleitung für Menschen mit Behinderung im Arbeitgeber*innenmodell
  • Beratung zu Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderung und chronischen Erkrankungen
  • Planung und Durchführung von Projekten
  • Nach Bedarf aufsuchende Beratung und Begleitung zu Terminen im Rahmen der Budgetbegleitung
  • Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung
  • Organisation von Veranstaltungen

Das bieten wir

  • Einen attraktiven und barrierefreien Arbeitsplatz in Wedding
  • Eine Stelle mit Verantwortung mit vielen Gestaltungsmöglichkeiten
  • Flexible Arbeitszeiten und Homeoffice mit Präsenztagen
  • Vergütung in Anlehnung an TVÖD Bund
  • Supervision bzw. Kollegiale Bratung
  • Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Ein junges dynamisches Team mit viel Erfahrung für die eigene Weiterentwicklung

Da diese Stelle im Bereich Peer Counseling angesiedelt ist, suchen wir ausschließlich Bewerber*innen mit einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung.

Bewerbungsschluss ist der 15.09.2021 – bitte die Bewerbungsunterlagen nur Digital senden an info@akse-ev.de

2021_08_02 Stellenausschreibung